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Revisionen

Erfahren und kompetent

Wir prüfen Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine und Stiftungen, insbesondere auch Non-Profit-Organisationen (NPO).

Als von der Revisionsaufsichtsbehörde zugelassenes Revisionsunternehmen führen wir eingeschränkte Revisionen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Regeln des Berufsstandes durch. Deshalb sind wir die richtige Anlaufstelle für Ihre Fragen in diesem Bereich:
 

  • Wann muss eine AG ihre Jahresrechnung prüfen lassen?

  • Wann müssen Vereine und Stiftungen und Non-Profit-Organisationen (NPO) ihre Jahresrechnung prüfen lassen?

  • Welchen Anforderungen sind bei der Wahl der Revisionsstelle zu beachten?

  • Welche Aufgaben hat die Revisionsstelle und welche Berichte erstattet sie?

  • Was prüft die Revisionsstelle, wenn eine Einzelfirma in eine Kapitalgesellschaft übertragen wird (Gründung mit Sacheinlage)?

  • In welchen Fällen muss man bei einer Kapitalerhöhung die Revisionsstelle beiziehen, in welchen nicht?

  • Welche Fristen sind bei der Liquidation zur Verteilung des Vermögens einzuhalten?

Unsere Erfahrung in einer Vielzahl von verschiedenen Branchen bietet Ihnen Gewähr für eine kompetente und effiziente Bearbeitung von Revisionsmandaten.

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